Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 21.03.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91   

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https://dejure.org/1991,15548
BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91 (https://dejure.org/1991,15548)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1991 - 2 B 36.91 (https://dejure.org/1991,15548)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 2 B 36.91 (https://dejure.org/1991,15548)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausrichtung der Höhe der Versorgungsbezüge eines Soldaten - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Höhe der Übergangsbeihilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 125.80

    Höhe des Übergangsgeldes bei Weiterverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91
    Wie das Berufungsgericht unter Zitierung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, richtet sich die Höhe der Versorgungsbezüge - wozu auch die Übergangsbeihilfe gehört - nach den Vorschriften, die im Zeitpunkt des Versorgungsfalls - hier im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses am ... - gelten (vgl. Urteile vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 125.80 - und - BVerwG 6 C 102.80 - sowie Beschluß vom 18. September 1987 - BVerwG 6 B 54.87 - ).

    Gegen die gesetzlich festgelegte Stichtagsregelung (rechtliche Grundlage im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses) bestehen unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG keine rechtlichen Bedenken (vgl. Urteile vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 125.80 und - BVerwG 6 C 102.80 - ).

  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 102.80

    Geltung der im Zeitpunkt des Versorgungsfalles, also zu Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91
    Wie das Berufungsgericht unter Zitierung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, richtet sich die Höhe der Versorgungsbezüge - wozu auch die Übergangsbeihilfe gehört - nach den Vorschriften, die im Zeitpunkt des Versorgungsfalls - hier im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses am ... - gelten (vgl. Urteile vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 125.80 - und - BVerwG 6 C 102.80 - sowie Beschluß vom 18. September 1987 - BVerwG 6 B 54.87 - ).

    Gegen die gesetzlich festgelegte Stichtagsregelung (rechtliche Grundlage im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses) bestehen unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG keine rechtlichen Bedenken (vgl. Urteile vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 125.80 und - BVerwG 6 C 102.80 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 6 B 54.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 2 B 36.91
    Wie das Berufungsgericht unter Zitierung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, richtet sich die Höhe der Versorgungsbezüge - wozu auch die Übergangsbeihilfe gehört - nach den Vorschriften, die im Zeitpunkt des Versorgungsfalls - hier im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses am ... - gelten (vgl. Urteile vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 125.80 - und - BVerwG 6 C 102.80 - sowie Beschluß vom 18. September 1987 - BVerwG 6 B 54.87 - ).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.03.1991 - 2 B 36/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8652
OVG Bremen, 21.03.1991 - 2 B 36/91 (https://dejure.org/1991,8652)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.03.1991 - 2 B 36/91 (https://dejure.org/1991,8652)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. März 1991 - 2 B 36/91 (https://dejure.org/1991,8652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand unter dem Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung nachÜberschreiten der Altersgrenze; Zustimmung des Hauptpersonalrats zur beabsichtigten Hinausschiebung des Eintritts des Ruhestandes; Antrag auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

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  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

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  • BVerwG, 25.10.1979 - 6 P 53.78

    Leistungsbescheid gegen den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten als

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  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

    V. 21.04.1995 - 1 VR 9/94 - , NJW 1995, 2505; OVG Bremen, Beschl. v. 21.03.1991 - 2 B 36/91 - ZBR 1991, 316 .
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 8 Bs 269/02

    Anordnung des Hinausschiebens des Ruhestandseintritts für Polizeibeamten ;

    Angesichts des Umstandes, dass das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze nur vor dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand, nicht aber nachträglich ausgesprochen werden darf (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 21.3.1991, NVwZ-RR 1992 S. 316, 317), ist die vorliegende Maßnahme vom 18. April 2002 ihrer Natur nach unaufschiebbar gewesen.
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